Satzung

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Namasté e.V. mit Sitz in Griesstätt. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung humanitärer Projekte, die vornehmlich Kindern aus Entwicklungsländern, insbesondere aus Nepal, eine unabhängige, kindgerechte, schulische Erziehung ermöglichen sollen. Die allgemeine Bildung von Kindern beiderlei Geschlechts soll durch Entwicklungshilfe in Form von Stipendien in der Regel bis zu einem Alter von 16 Jahren unterstützt werden.
2. Die Unterstützung soll Kindern zuteil werden, die entweder in einer Familie oder in Heimen leben. Die teilnehmenden Familien und Heime verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
3. Namasté e.V. fördert Kinder unabhängig von ihrer religiösen Glaubenshaltung, ihrer ethnischen Abstammung, ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe und ihrer nationalen oder sozialen Herkunft. Die Kinder werden namentlich in einer Kartei geführt. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Überweisung von Geldern an bestimmte, namentlich in einer Kartei geführte Schulen. Es handelt sich um Privatschulen unterschiedlicher Träger.
4. Eine regelmäßige Überwachung der Verwendung der Gelder sowie die Auswahl der zu unterstützenden Kinder, die Betreuung des Projekts vor Ort und die Berichterstattung an den Verein übernimmt Herr Bharat Adhikari (Mitglied vor Ort).
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, sich für die Ziele des Vereins einzusetzen. Der Beitritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen. Der Vorsitzende entscheidet über die Mitgliedschaft.

Die Mitgliedschaft endet

a.) durch Austritt. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und ist an keine Frist gebunden.
b.) durch Ausschluss. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten mit den Zielen des Vereins nicht in Einklang zu bringen ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Auf Antrag des Mitgliedes muss die nächste Mitgliederversammlung diese Entscheidung überprüfen. Vor der Entscheidung muss dem Mitglied die Möglichkeit zur Anhörung gegeben werden.
c.) mit Beendigung der aktiven Teilnahme an Namasté e.V.. Die Mitgliedschaft endet nur, wenn das Mitglied der Feststellung nicht widerspricht.

§4 Personen ohne Mitgliedschaft

Personen, die sich zu einer regelmäßigen finanziellen Unterstützung verpflichten, ohne Mitglied zu sein, werden Förderer(innen) genannt.

§5 Beiträge

Namasté e.V. erhebt zur Deckung seiner Ausgaben Beiträge in Höhe von 15,00 € monatlich für volljährige Mitglieder oder Förderer(innen), die von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Der neue Beitrag gilt ab 01/2015.

§6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen.
Sie wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen.
Die Einladung erfolgt 14 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Maßnahmen zur Förderung des Vereinszwecks, über Satzungsänderungen, die Einführung und Änderung eines Arbeitsrahmens, die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung, das Budget und über die Höhe der Beiträge. Sie wählt und entlastet die Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer.
Anträge an die Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied an Namasté e.V. gestellt werden.  Alle Beschlüsse der Jahresversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne Einbeziehung der Stimmenthaltung gefasst. Bei Wahlen entscheidet die relative Mehrheit.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und von zwei von der Versammlung bestimmten Personen zu unterzeichnen.

§7 Vorstand

Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstände gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Für bestimmte Rechtsgeschäfte im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bei der Erledigung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins kann durch Vorstandsbeschluss einem Vorstandsmitglied Einzelvertretungsvollmacht erteilt werden.

§8 Auflösung

Die Jahresversammlung kann mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen die Auflösung von Namasté e.V. beschließen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an SOS–Kinderdorf e.V., der die Mittel ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§9 Satzungsänderung

Änderungen der Satzung können nur von einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit aller an der Abstimmung teilnehmenden Stimmen beschlossen werden, jedoch entscheidet der Vorstand über eine Verlegung des Vereinssitzes.

Satzung vom 11.03.2008 geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.06.2015.